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   LAG Hessen, 22.08.2005 - 16/10 Ta 345/05   

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https://dejure.org/2005,6667
LAG Hessen, 22.08.2005 - 16/10 Ta 345/05 (https://dejure.org/2005,6667)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22.08.2005 - 16/10 Ta 345/05 (https://dejure.org/2005,6667)
LAG Hessen, Entscheidung vom 22. August 2005 - 16/10 Ta 345/05 (https://dejure.org/2005,6667)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 148 ZPO, § 1a AEntG
    Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenbeiträge - Aussetzung des Verfahrens

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung eines Rechtsstreits über die Inanspruchnahme eines Unternehmers als Bürge auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen durch die Urlaubskasse und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft (ULAK) ; Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung; Vorgreiflichkeit eines ...

  • Wolters Kluwer

    (Arbeitnehmerentsendung - Sozialkassenbeiträge - Aussetzung des Verfahrens)

  • Judicialis

    AEntG § 1 a; ; ZPO § 148

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEntG § 1a; ZPO § 148
    Keine Aussetzung des Verfahrens um Bürgenhaftung des Bauunternehmers bei Parallelverfahren über Sozialkassenbeiträge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2006, 381
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.03.1993 - XI ZR 179/92

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05
    Entsprechend wirkt denn auch die Rechtskraft einer dem Gläubiger günstigen Entscheidung gegen den Hauptschuldner nicht gegenüber dem Bürgen (vgl. BGH 09. März 1993 NJW 1993, 1594).
  • LAG Hessen, 07.03.2005 - 10 Sa 1086/03

    Bürgenhaftung des Generalbauunternehmers

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05
    Zum anderen ist und bleibt es im vorliegenden Rechtsstreit Sache des Klägers, die das Bestehen und die Höhe einer Hauptschuld begründenden Tatsachen darzulegen und im Streitfall zu beweisen, während es dem Beklagten freisteht, im Rahmen des § 138 Abs. 4 ZPO gegebenenfalls mit Nichtwissen zu bestreiten (vgl. Kammerurteil v. 07. März 2005 - 16/10 Sa 1086/03).
  • OLG Hamm, 29.10.1993 - 26 W 13/93

    Aussetzung wegen Vorgreiflichkeit bei Streitverkündung?

    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05
    Denn Vorgreiflichkeit wird auch durch die Interventionswirkung der §§ 74 Abs. 3, 68 ZPO begründet (vgl. OLG Hamm 29. Oktober 1993 MDR 1994, 618,619).
  • OLG Jena, 10.07.2000 - 7 W 346/00
    Auszug aus LAG Hessen, 22.08.2005 - 10 Ta 345/05
    Irgendein tatsächlicher Einfluss, etwa auf die Beweiswürdigung, reicht ebenso wenig aus wie die bloße Möglichkeit sich widersprechender Entscheidungen (vgl. OLG Jena 10. Juli 2001 NJW-RR 2001, 503; Musielak/Stadler ZPO 4. Aufl. 2005 § 148 Rz 5).
  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 16 Ta 566/06

    Aussetzung eines Kündigungsrechtsstreits wegen Vorgreiflichkeit eines anderen

    Fehlt Vorgreiflichkeit auch nur für eine der im anderen Rechtsstreit möglicherweise ergehenden Entscheidungen, ist eine Aussetzung ausgeschlossen (vgl. Kammerbeschluss v. 22. Mai 2005 - 16 /10 Ta 345/05 NZA-RR 2006, 381; LAG Nürnberg 14. Mai 2001 AR-Bl. ES 160.7 Nr. 214).
  • LAG Hessen, 14.03.2008 - 16 Ta 88/08

    Abmahnung - Aussetzung - Vorgreiflichkeit

    Fehlt Vorgreiflichkeit auch nur für eine der im anderen Rechtsstreit möglicherweise ergehenden Entscheidungen, ist eine Aussetzung ausgeschlossen (vgl. Kammerbeschlüsse v. 15. Dezember 2006 - 16 Ta 566/06 - EzA-SD 2007 Nr. 3 S.15 und v. 22. Mai 2005 - 16 /10 Ta 345/05 NZA-RR 2006, 381; LAG Nürnberg 14. Mai 2001 AR-Bl. ES 160.7 Nr. 214).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.01.2016 - 6 TaBV 1113/15

    Aussetzung im Hinblick auf die Anfechtung der Wahl des Betriebsrats - Verkennung

    Wenn LAG Hessen vom 22.08.2005 - 16/10 Ta 345/05 - juris Rn. 10 = NZA-RR 2006, 381 für eine Aussetzung weitergehend verlangt, dass "hinsichtlich aller möglichen Ergebnisse des anderen Rechtsstreits präjudizielle Wirkung für den Rechtsstreit gegeben ist, um dessen Aussetzung es geht" (im Gefolge von LAG Nürnberg vom 14.05.2001 - 7 Ta 93/01 - juris Rn. 8 (ohne Nachweis)), entspricht dies weder der Logik der Vorgreiflichkeit, noch ist diese Behauptung einschlägiger Kommentierung zu entnehmen (vgl. z.B. Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 148; Reichold, in: Thomas/Putzo, ZPO, 36. Aufl. 2015, § 148 Rn. 3 f.; Musielak/Stadler, ZPO, 12. Aufl. 2015, § 148; H. Roth, in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl. 2005, § 148 Rn. 23 f.; Wagner, in: Münchener Kommentar/ZPO, 4. Aufl. 2013, Rn. 7 f.; wohl auch Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 74. Aufl. 2016, Rn. 4) noch wird es dem Organisationsrecht der Wahl einer Schwerbehindertenvertretung gerecht.
  • LAG Hessen, 29.02.2016 - 14 Ta 488/15

    Die Vorgreiflichkeit eines gegen den Betriebsveräußerer geführten

    Fehlt Vorgreiflichkeit auch nur für eine der im anderen Rechtsstreit möglicherweise ergehenden Entscheidungen, ist eine Aussetzung ausgeschlossen ( Sächs. LAG 29. Januar 2014 - 4 Ta 248/13 (9) - Juris; LAG Köln 11. Dezember 2007 - 5 Ta 282/07 - Juris; Hess. LAG 2. November 2007 - 16 Ta 88/08 - Juris; LAG Hessen 22. Mai 2005 - 16 /10 Ta 345/05 - NZA - RR 2006, 381).
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